Allgemeine Geschäftsbedingungen Italien
Stand Mai 2016
Die nachfolgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ gelten für Unternehmen der Physiotherm-Unternehmensgruppe (kurz Physiotherm), wobei sich der individuelle Vertragspartner des Kunden aus der Bestellung/dem einzelnen Vertrag ergibt.
Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen maßgebend. Diese gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte mit Physiotherm auch wenn in der Folge nicht mehr gesondert darauf verwiesen wird. Abänderungen dieser Bedingungen haben nur mit schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen sind nachrangig und kommen nur dann zur Anwendung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Hinweis Verbraucherrecht
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für Verbraucher, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
1. Zustandekommen des Vertrages:
Für den Vertrag ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgeblich. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.
2. Lieferzeit:
Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von Physiotherm liegen. Physiotherm haftet insbesondere nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Streik. Sofern diese Ereignisse die fristgerechte Erfüllung des Vertrages verhindern, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Schadenersatzansprüche oder Vertragsaufhebung deshalb sind jedenfalls ausgeschlossen, wenn Physiotherm nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Hat der Besteller die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist der Lieferer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder selbst einzulagern, wofür eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag in Rechnung gestellt werden kann, oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig ist Physiotherm berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verwerten sowie vom Besteller Schadenersatz zu fordern. Bei Verträgen über Lieferung auf Abruf ist die Ware spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Auftragserteilung abzunehmen. Auch in diesem Falle eines Annahmeverzuges durch den Besteller treten die oben genannten Folgen ein.
3. Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware durch den Frachtführer/Spediteur an den Besteller bzw. bei Selbstabholung durch den Besteller am vereinbarten Übergabeort laut Auftrag auf den Besteller über. Physiotherm versendet die Ware üblicherweise durch einen von ihr beauftragten Frachtführer/Spediteur frei Haus.
4. Änderungen:
Technische Änderungen, Preisänderungen und Änderungen im Design bleiben uns im Interesse der Qualitätsverbesserung vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben unbeschadet des früheren Gefahrenübergangs bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung zuzüglich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten unser Eigentum. Unser Kunde tritt uns schon jetzt seine Forderung gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung entsteht, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn, sicherheitshalber ab. Im Falle einer drohenden Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme durch Dritte ist dieser vom Eigentumsvorbehalt zu informieren und dem Lieferer davon unverzüglich Mitteilung zu machen. Vor Übergang des Eigentums an den Besteller ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Zustimmung des Lieferers unzulässig.
6. Beanstandungen, Gewährleistung:
Der Besteller hat die Warenlieferung unverzüglich nach Erhalt eingehend zu untersuchen. Beanstandungen finden nur bei schriftlicher Geltendmachung innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung. Sie berechtigen nicht zur Minderung oder Zurückbehaltung des Kaufpreises. Bei anerkannter Beanstandung ist der Lieferer nach seiner Wahl lediglich zur Lieferung einwandfreien Ersatzes bzw. zur Verbesserung verpflichtet. Die beanstandete Ware muss vor Ort zur Besichtigung durch den Lieferer bereitgehalten werden.
Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungspflicht beinhaltet die Arbeitszeit- und Ersatzteilkosten, nicht jedoch Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien oder Schäden durch normale Abnützung.
Der Lieferer übernimmt keine Gewährleistung für nicht von ihm zu vertretende Mängel, insbesondere hervorgerufen durch unsachgemäße Montage oder Bedienung durch den Lieferer bzw. durch Dritte; durch höhere Gewalt, Elementarschäden, Wasserschäden, Brand, Sturz etc.; Veränderung des gelieferten Produktes durch den Besteller oder durch Dritte, Einbau von Teilen fremder Herkunft; Nichtbefolgung der Vorschriften über Pflege und Wartung des gelieferten Produktes oder Störung der hauseigenen Installationen und Einrichtungen.
Der Lieferer übernimmt auch keine Haftung für Folgeschäden, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes entstehen.
7. Garantie:
Für die Funktionsfähigkeit der Physiotherm-Infrarotheizstäbe leistet der Lieferer bei sach- und bestimmungsgemäßer Nutzung lebenslange Garantie. Dieser Garantieanspruch ist schriftlich unter Vorlage der Originalrechnung bei Physiotherm GmbH in 39100 Bozen, Bahnhofstraße 1 ( Tel. +39 471 053 322, www.physiotherm.com) geltend zu machen.
Etwaige Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Garantieerfüllung für Lieferung und Einbau des Ersatzteiles gehen grundsätzlich zulasten des Bestellers. Dadurch ausgetauschte Ersatzteile gehen in das Eigentum des Lieferers über.
Im Falle von Beschädigungen durch unsachgemäße Montage, Behandlung oder Inbetriebnahme (z. B. Überspannung, chemische Einflüsse etc.) ist die Garantie ausgeschlossen. Kosten durch vorweggenommene, nicht vom Besteller bewilligte Instandsetzungen im Zusammenhang mit dieser Garantiezusage werden seitens des Lieferers nicht übernommen.
Die allgemeinen und besonderen Gewährleistungsbestimmungen bleiben von dieser Garantiezusage unberührt.
8. Haftung:
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen 3 Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Lieferers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist
9. Preise, Zahlungsbedingungen:
Die Preise gelten ab vereinbartem Übergabeort laut Auftrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, ist der Kaufpreis nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Gilt die Regelung Frachtfreiheit der Lieferung, übernimmt Physiotherm auch die üblichen Kosten der Transportversicherung. Darüber hinausgehende Sonderkosten für Verpackung, Fracht und Transportversicherung hat der Besteller zu tragen und sind diese Kosten zusammen mit dem genannten Kaufpreis fällig.
Zahlungen des Bestellers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto des Lieferers als geleistet. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Als Verzugszinsen werden 5 % p.a. über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften und 8 % p.a. über dem Basiszinssatz bei Unternehmergeschäften ab Fälligkeitsdatum verrechnet.
10. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Physiotherm in 39100 Bozen Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht des Sitzes der Physiotherm GmbH vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Gerichtszuständigkeit vorschreiben. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird explizit ausgeschlossen. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile entbindet die Vertragspartner nicht vom Vertrag, sondern sind die unwirksamen Bestimmungen sinngemäß zu ersetzen.
11. Hinweise
a) Gesundheit
Wir lassen die gesundheitlichen Wirkungen unserer Produkte und – Entwicklungen in enger Kooperation mit unabhängigen Ärzten sorgfältig überprüfen. Im Zusammenhang mit gesundheitlichen Fragen und Anfragen sind wir entsprechend bemüht, auf die individuellen Informationsbedürfnisse des Interessenten einzugehen. Dennoch müssen wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass alle Informationen über unsere Produkte und ihre Auswirkungen allgemeiner Natur sind, und keinesfalls eine individuelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlungsmethode für Ihren persönlichen Gesundheitszustand oder Ihre Situation ersetzen. Für medizinische Ratschläge und zur Behandlung ihrer persönlichen Gesundheitszustandes konsultieren Sie bitte unbedingt Ihren Arzt.
b) Datenschutz
Die zur vertraglichen Abwicklung erforderlichen Daten werden elektronisch verarbeitet, und können nach Bedarf für den Zweck der Verwaltung und Kundenbetreuung auch an ein Unternehmen der Physiotherm oder einen Physiotherm – Partner weitergeleitet werden.
12. Inkasso
Für jede durch Zahlungsverzug notwendig gewordene Mahnung wird eine Mahngebühr von zumindest € 20,– zzgl. MwSt vereinbart. Anwaltliche Mahnungen werden gemäß Rechtsanwaltstarif verrechnet. Der Besteller ist verpflichtet, während aufrechtem, unerfülltem Vertragsverhältnis jede Änderung seiner Anschrift bekannt zu geben und hat sämtliche Kosten, die durch Verletzung dieser Pflicht entstehen, selbst zu tragen.
13. Recht der Übertragung
Der Verkäufer ist berechtigt, die aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten auf eine Der Verkäufer ist berechtigt, die aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten auf eine andere Gesellschaft oder eine dritte Person zu überbinden. Der Verkäufer wird 4 Wochen nach Bekanntgabe dieses Rechtsnachfolgers von seinen Pflichten entbunden, sofern der Käufer nicht bis dahin begründeten, schriftlichen Einspruch erhebt.